×

Sign In

Sign in with your username and password to access your account.
×

Stellungnahme zur Telekommunikationsgebührenverordnung 2023- TKGV 2023

Ausschlaggebend für diese Stellungnahme:

Per E-Mail an "e-recht(at)bmf.gv.at" am 18. September 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Bedauern musste ich feststellen, dass in der in Begutachtung befindlichen Gebührenverordnung für den Amateurfunkdienst eine erhebliche Erhöhung der Gebühren enthalten ist.
Ganz besonders möchte ich darauf hinweisen, dass eine Berechnung der Gebühren für Relais, auf Basis der Anzahl an bewilligten Frequenzen, ein großes finanzielles Problem für alle Betreiber darstellen wird.
Im Gegensatz zu anderen Funkdiensten besteht im Betrieb von Amateurfunk-Relais kein kommerzielles Interesse der Betreiber. Die kommerzielle Nutzung ist sogar gesetzlich verboten. Dies bedeutet, dass diese Relaisfunkstellen gemeinnützig von Vereinen finanziert, durch ihre Mitglieder betrieben werden. Allein schon der Aufbau und die Instandhaltung sind mit hohen Kosten verbunden weshalb davon abgesehen werden sollte hier von Behördenseite noch mehr Hürden zu schaffen.

Per Gesetzt sind Funkamateure dazu verpflichtet in Katastrophen fällen Kommunikationswege zur Verfügung zu stellen. Hierbei helfen uns Relaisfunkstellen massiv. Viele davon sind notstromversorgt und untereinander vernetzt, um eine besonders große Funkabdeckung zu erhalten. Zur Vernetzung werden eine Vielzahl an Frequenzen genutzt, die alle an jedem Relaisstandort bewilligt werden müssen. Dadurch sind im Schnitt 30 Frequenzen pro Relaisstandort bewilligt. Für unsere zwei Relais im Bezirk Hollabrunn würden sich somit durch die neue Verordnung Kosten in Höhe von ca. 12.400€ ergeben. Dieser Betrag ist für unseren Ortsverband mit 18 Mitgliedern nicht tragbar.

Ein wesentlicher Unterschied zu kommerziellen Funkstellen besteht bei Amateurfunk-Relais auch darin, dass man ein Relais allen Funkamateuren zur Verfügung stellen muss. Zum Beispiel kann man nicht festlegen, dass ein von einem Ortsverband betriebenes Relais, nur von zahlenden Mitgliedern dieses Verbandes genutzt werden darf. Dies wäre gesetzeswidrig (Amateurfunkverordnung §42 Abs. 1). Kommerzielle Betreiber von Funkstellen dürfen festlegen wer ihre Infrastruktur (Relais) verwenden darf.

Auch zu beachten ist, dass jeder Funkamateur, der ein Relais benutzen darf, bereits eine Gebühr für die eigene private Funkstation entrichtet. Somit sollte man eine generelle Gebührenbefreiung für Amateurfunk-Relais in Betracht ziehen oder alternativ eine Relaisfunkstelle wie eine Klubfunkstelle betrachten. Klubfunkstellen müssen die genutzten Frequenzen nicht einzeln Bewilligen lassen. Würde man dies auch für Relais so handhaben, wäre es eine große bürokratische Erleichterung für alle beteiligten Parteien.

Die zeitliche Befristung der Bewilligungen auf 10 Jahre sollte auch noch einmal überdacht werden, da das Erneuern in regelmäßigen Zeitabständen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Behörden und Funkamateure bedeuten wird, den es momentan noch nicht gibt. Ich kenne mehrere ältere Funkamateure, die schon den Großteil ihres Lebens im Besitz der gleichen Bewilligung und des gleichen Rufzeichens sind. Ihr Rufzeichen ist ein Teil ihrer Persönlichkeit den sie nicht abgeben möchten, dadurch wäre das regelmäßige Ansuchen um eine Verlängerung nur ein unnötiger Mehraufwand. Auf der anderen Seite kenne ich auch Personen, die dem Amateurfunk aufgrund veränderter Lebenssituationen einige Jahrzehnte nicht nachgehen konnten. Ein großer Teil von ihnen hatte ihre Bewilligungen freiwillig gekündigt und somit für freie Rufzeichen gesorgt.

Generell sollte von großen finanziellen Hürden im Zusammenhang mit Amateurfunk Abstand genommen werden, da dieser Funkdienst speziell für Forschungszwecke dient. Schüler, die sich während Ihrer Ausbildung mit Funktechnik beschäftigen möchten, kommen um eine Amateurfunkbewilligung nicht herum. Selbst ich habe in meiner Diplomarbeit Amateurfunk eingesetzt (Modulares Hochwasserfrühwarnsystem, HTL Hollabrunn). Mit den aktuell vorgeschlagenen Gebühren hätte ich dies damals nicht tun können. Selbst jetzt als Mitarbeiter bei LEWITT GmbH nutze ich mein Fachwissen, welches ich im Amateurfunk durch Experimente erlangt habe. Viele Kollegen sind begeistert von den technisch experimentellen Möglichkeiten, die der Amateurfunk bietet und sind der Meinung es bedarf größerer Förderung von Regierungsseite. Mit einer Gebührenerhöhung würde man das Gegenteil bewirken. Eine Erleichterung der Gebühren im Amateurfunk kommt einer Förderung der Innovationskultur in österreichischen Unternehmen zugute.

Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Bedenken näherbringen und bitte Sie den Erhalt meiner E-Mail kurz zu bestätigen. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Ecker OE3TEC
Hardware Engineer & Funkamateur aus Leidenschaft

last edited 19th Sep 23